Datenschutz für den Mittelstand
Datenschutz nach DSGVO ist mehr, als nur eine „Datenschutzerklärung“ auf der mit einem SSL-Zertifikat abgesicherten Internetseite des Unternehmens. Das klingt zunächst wieder nach mehr Dokumentation, mehr Bürokratie und mehr Wasserkopf. Von einem „Wettbewerbsvorteil durch Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften“ kann kaum die Rede sein. Die Kunst ist es, unumgänglichen Prozessen dennoch etwas Gutes abzugewinnen.
Unser Angebot umfasst z.B. den gesamten, nach außen gerichteten Kundendatenschutz ebenso wie den eher nach innen gerichteten Beschäftigtendatenschutz.
Die erste Kontaktanbahnung auf einer Messe, durch eine Angebotsanfrage oder ein Bewerbungsanschreiben setzt ebenfalls bereits datenschutzrechtlich relevante Verarbeitungen in Gang, die von der Unternehmensleitung zutreffend eingeordnet und dokumentiert werden müssen. Guter Datenschutz erfasst daher alle Prozesse im Unternehmen und kann genau deshalb effizienzsteigernd wirken. Eine 60-köpfige Compliance Abteilung muss man dafür nicht haben. Aber eine Beratung, die unternehmerisch denkt und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen – die braucht jedes mittelständische Unternehmen.
Beispiele: wie geht man eigentlich im Mittelstand mit Whistleblowern um? Und was ist mit der Datenverarbeitung durch den Betriebsrat? Selbst erfahrene Datenschützer stehen hier vor völlig neuen Herausforderungen. Über die juristisch „richtige“ oder „falsche“ Behandlung dieser Fragen wurde und wird auch in Zukunft weiter viel gestritten.
Unsere Berater helfen Ihnen jetzt bei der realistischen Einschätzung Ihrer datenschutzrechtlichen Fragestellungen und erarbeiten praxistaugliche Lösungen mit Ihnen – nicht gegen Sie. Natürlich werden wir auch als externe Datenschutzbeauftragte für Sie tätig. Über die zahlreichen Vorteile einer Beauftragung informieren wir sie gerne.
Schützenswert sind aber nicht nur Daten Dritter, sondern auch und vor allem die eigenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Diese unterfallen oftmals nicht unmittelbar dem Anwendungsbereich der DSGVO, die nur natürliche Personen im Blick hat. Dafür findet aber das Geschäftsgeheimnisgesetz Anwendung. Bei der Identifikation, Kategorisierung und beim Schutz von Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen stehen wir Ihnen zur Seite.