Constantin Martinsdorf

Junior Advisor

Constantin Martinsdorf studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Als Stipendiat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verbrachte Herr Martinsdorf 2008/2009 an der China University of Political Science and Law in Peking ein Auslandssemester mit dem Schwerpunkt internationales und chinesisches Arbeitsrecht. 2014 folgte ein Studienaufenthalt an der Sun Yat Sen Universität in Guangzhou (Kanton), Südchina, mit dem Fokus auf internationalem und chinesischem Patentrecht. Während seines Studiums arbeitete er zudem für mehrere überregional tätige Anwaltskanzleien. Im Rahmen seines Referendariats war er u.a. im Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Guangzhou und dort in der Rechts- und Konsularabteilung sowie im Kulturreferat tätig. Rechtsanwalt Martinsdorf berät in den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts, des Sportrechts sowie des Medien- und Kommunikationsrechts. Im Juni 2018 wurden ihm von der DeutschenAnwaltAkademie gemäß § 4 Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bescheinigt. Er spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse der chinesischen Sprache. Seit 2017 verantwortet Rechstanwalt Martinsdorf eine Kolumne in der „Zeitschrift für die Awaltspraxis“ (ZAP) zu aktuellen medienrechtlichen Themen und Fragestellungen. Er ist Mitglied der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung und des Kölner Anwaltvereins.