Datenschutz für Krankenhäuser, Gastgewerbe, Tourismus und öffentliche Einrichtungen

Die anwaltlichen Berater und Datenschützer der BDSG mbH sind seit Jahren für zahlreiche renommierte Unternehmen in Gastgewerbe und Tourismus tätig, sei es als Berater oder auch als externe Datenschutzbeauftragte.

Denn in kaum einer anderen Branche werden höchstpersönliche Daten so freigebig preisgegeben, wie im Tourismussektor, während gleichzeitig die Sicherungsmaßnahmen und das Problembewusstsein vergleichsweise gering sind. Die immer wieder – und bei 500 Millionen und mehr erbeuteten Datensätzen leider durchaus erfolgreich – stattfindenden Hackerangriffe auf die großen Hotelketten der Welt zeigen, dass an den in Gastgewerbe und Tourismus erhobenen Daten und Profilen ein beträchtliches wirtschaftliches und teilweise auch kriminelles Interesse besteht. Die DSGVO sieht hier nur ein Grundgerüst an Regelungen vor, der effektive Schutz muss von jedem Unternehmen selbst hergestellt werden.

Die erfahrenen Berater der BDSG mbH helfen Ihnen, das richtige Schutzniveau zu finden und ungewollten Datenabfluss zu vermeiden.

Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Kindergärten und Schulen sind ebenfalls Bereiche, in denen hochsensible Daten verarbeitet werden. Auch für diese Daten gibt es zahlreiche Interessenten, die es mit geeigneten Sicherheitsstrukturen und gelebtem Datenschutzbewusstsein abzuwehren gilt. Anders als im Gastgewerbe bestehen mit der ärztlichen Schweigepflicht, dem Sozialdatenschutz und den zahlreichen landesgesetzlichen, aber auch kirchenrechtlichen Regelungen nicht etwa zu wenige Datenschutzvorschriften, sondern eine für Normadressaten überaus komplexe Situation, die hohe Expertise von allen Beteiligten, auch deutlich jenseits der DSGVO fordert.

Die BDSG mbH analysiert und optimiert, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.